Was viele Deutsche nicht wissen: Im Rahmen einer kürzlich in Kraft getretenen Anpassung des Verbraucherschutzrechts wurden die Anforderungen an die Informationspflichten von Banken und Kreditinstituten erheblich verschärft. Diese Änderung betrifft insbesondere die Art und Weise, wie Gebühren, Zinsänderungen und Vertragsklauseln den Kunden mitgeteilt werden müssen.

Experten schätzen, dass Millionen von Bankkunden in Deutschland in den vergangenen Jahren Gebühren gezahlt haben, die unter den neuen Regelungen als unzulässig gelten könnten. Betroffen sind unter anderem Kontoführungsgebühren, Kreditbearbeitungsgebühren sowie bestimmte Klauseln in Bausparverträgen und Immobilienfinanzierungen.

Wichtig: Viele Banken informieren ihre Kunden nicht aktiv über mögliche Rückerstattungsansprüche. Es liegt am Verbraucher selbst, seine Rechte geltend zu machen.

Was hat sich geändert?

Die Neuregelung stärkt die Position des Verbrauchers gegenüber Kreditinstituten in mehreren wesentlichen Punkten. Erstens müssen Banken nun transparenter über Gebührenänderungen informieren — und zwar individuell und nachweisbar. Pauschalverweise auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen reichen nicht mehr aus.

Zweitens wurde die Verjährungsfrist für bestimmte Rückforderungsansprüche angepasst. Dies bedeutet, dass auch Gebühren, die vor mehreren Jahren erhoben wurden, unter Umständen noch zurückgefordert werden können. Rechtsexperten sprechen von einem möglichen Rückforderungszeitraum, der je nach Einzelfall mehrere Jahre umfassen kann.

Drittens wurden die Beweislastregeln zugunsten der Verbraucher verändert. Banken müssen nun nachweisen, dass sie ihre Kunden ordnungsgemäß informiert haben — nicht umgekehrt.

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich kann jeder betroffen sein, der in den letzten Jahren ein Girokonto, einen Kredit, eine Baufinanzierung oder einen Bausparvertrag bei einer deutschen Bank oder Sparkasse hatte. Besonders häufig betroffen sind Kunden, die in den vergangenen Jahren Gebührenerhöhungen ohne individuelle Zustimmung hinnehmen mussten.

Gut zu wissen: Die Prüfung, ob ein Anspruch besteht, ist in den meisten Fällen kostenfrei möglich. Spezialisierte Berater können anhand weniger Angaben eine erste Einschätzung abgeben, ob sich eine weitergehende Prüfung lohnt.

Warum erfahren so wenige davon?

Die Gesetzesänderung wurde ohne große mediale Aufmerksamkeit verabschiedet. Kreditinstitute haben naturgemäß kein Interesse daran, ihre Kunden auf mögliche Rückforderungen aufmerksam zu machen. Verbraucherschützer kritisieren, dass die Informationslage für den durchschnittlichen Bankkunden unzureichend sei.

Hinzu kommt, dass viele Betroffene den Aufwand scheuen oder nicht wissen, an wen sie sich wenden können. Dabei ist der erste Schritt oft einfacher als gedacht: Eine kurze Prüfung der persönlichen Situation genügt häufig, um festzustellen, ob ein Anspruch bestehen könnte.

Was können Sie jetzt tun?

Wenn Sie in den letzten Jahren Kunde bei einer deutschen Bank, Sparkasse oder Volksbank waren, empfehlen Experten, Ihre Situation prüfen zu lassen. Besonders wenn Sie Gebührenerhöhungen erhalten haben, einen Kredit oder eine Baufinanzierung abgeschlossen haben oder wenn Ihnen Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt wurden.

Unser kurzer Fragebogen hilft dabei, eine erste Einschätzung vorzunehmen. In wenigen Schritten können Sie herausfinden, ob auch Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung haben. Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

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Beantworten Sie einige kurze Fragen, um Ihre Situation einzuschätzen.

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